STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN - ZU TEUER?
Haben Sie in der letzten Zeit einen Blick auf Ihre Stromrechnung geworfen? Dann wird Ihnen sicher nicht entgangen sein, dass der dort angegebene Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) seit einigen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Woran liegt das? War nicht Ende der neunziger Jahre angekündigt worden, Strom würde nach Einführung des Wettbewerbs auf den Strommärkten billiger werden? Die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre wurden von den Stromversorgern regelmäßig auch mit gestiegenen Belastungen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) begründet. Staatlich hoch subventioniert, zu teuer und unwirtschaftlich - so wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zudem immer wieder kritisiert. Ohne eine ständig steigende staatliche Abgabenlast, gerade auch für ökologische Zwecke, könnte Strom deutlich billiger sein, heißt es. Stimmen diese Behauptungen und Vorwürfe? Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Und vor allem: Sind die erneuerbaren Energien wirklich schuld am steigenden Strompreis? Die Broschüre des Umweltministers will aufklären und etwas Licht in die schwierigen Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten, energiewirtschaftlichen Bedingungen und Umweltfragen bringen. Und sie zeigt auf, dass die erneuerbaren Energien keinesfalls der Preistreiber beim Strom sind.
WAS KOSTET DER STROM?
INFORMATIONEN ZUR STROMWIRTSCHAFT
Ihre Strompreis - Rechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die zentralen Kostenblöcke sind hier zunächst im Überblick dargestellt. Sie werden später noch genauer erläutert.
- Stromerzeugung Stromtransport
- Vertrieb und Messung
- Konzessionsabgabe
- Stromsteuer
- Umlage Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz
- Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Umsatzsteuer
Darüber hinaus wird zwischen zwei Arten von Stromkunden - den Sondervertragskunden und den Tarifkunden - unterschieden. Sondervertragskunden sind in der Regel Stromabnehmer, deren Stromverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr beträgt (Energiewirtschaftsgesetz § 3 Abs. 22). Sie vereinbaren mit dem Versorger einen individuellen Strompreis, der Besonderheiten wie die Höhe des jährlichen Stromverbrauchs oder den Leistungsbedarf im Tagesverlauf berücksichtigt. Vertragsstrukturen, Laufzeiten und auch Preise sind sehr unterschiedlich und werden - auch deshalb - in der Regel vertraulich behandelt. Der durchschnittliche Strompreis aller Sondervertragskunden - der so genannte Grenzpreis für 2007 - lag im Jahr 2005 bei 7,21 Cent je Kilowattstunde ohne Umsatzsteuer.
Zur kompletten Broschüre
(Quelle Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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